Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.505 Anfragen

Energetische Sanierung im WEG: Wann Beschlüsse zur Vorbereitung den Anforderungen genügen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die lediglich die Vorbereitung energetischer Sanierungsmaßnahmen durch Angebotseinholung zum Gegenstand haben, stellen keine beschlusspflichtigen baulichen Veränderungen nach § 20 Abs. 1 WEG dar - auf die für solche Maßnahmen geltenden Anforderungen (Bestimmtheitsgrundsatz, Amortisationsprüfung, qualifizierte Mehrheit) kommt es insoweit nicht an. Die Bildung einer Ansparrücklage nach § 28 Abs. 1 S. 1 WEG bedarf weder einer betragsmäßigen Obergrenze noch einer zeitlichen Befristung.

Formale Beschlussmängel: Nichtöffentlichkeit, Vollmacht und Protokoll

Auf die Einhaltung des Nichtöffentlichkeitsgrundsatzes in Eigentümerversammlungen kann stillschweigend verzichtet werden. Ein solcher konkludenter Verzicht liegt vor, wenn die Anwesenheit nichtberechtigter Dritter trotz Kenntnis nicht gerügt wird und alle Eigentümer widerspruchslos an der Versammlung teilnehmen. Ein formeller Beschlussmangel wegen Verstoßes gegen den Nichtöffentlichkeitsgrundsatz scheidet in diesem Fall aus.

Nimmt eine Person an einer Eigentümerversammlung als Vertreter teil, ohne eine Vollmacht vorzulegen, kann sie zwar zurückgewiesen werden. Unterbleibt eine Zurückweisung jedoch, ist die Stimmabgabe wirksam. Stimmabgaben von Personen, deren Bevollmächtigung nicht förmlich nachgewiesen wurde, die aber nicht zurückgewiesen wurden, entfalten daher volle Rechtswirkung.

Protokollmängel - etwa fehlende oder unvollständige Unterzeichnung, fehlende Dokumentation der Online-Teilnahme einzelner Eigentümer oder des Zeitpunkts deren Versammlungsverlassens - führen grundsätzlich nicht zur Fehlerhaftigkeit der dokumentierten Beschlüsse. Angaben zur Ladungsfrist müssen im Protokoll nicht enthalten sein. Soweit der Protokollinhalt ausdrücklich entsprechende Angaben enthält, scheidet eine diesbezügliche Rüge von vornherein aus.

Unabhängig von der Frage, ob formale Mängel vorliegen, ist für eine erfolgreiche Anfechtung erforderlich, dass innerhalb der Anfechtungsbegründungsfrist auch zur Kausalität der behaupteten Fehler für das Abstimmungsergebnis vorgetragen wird. Fehlt es hieran, können formale Rügen der Anfechtungsklage nicht zum Erfolg verhelfen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Rochus SchmitzMartin BeckerHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden