Kinderwagen und Rollstühle
Grundsätzlich kann
das Abstellen von Kinderwagen
und Rollstühlen im Treppenhaus nicht verboten werden. Im Einzelfall
kann ein Verbot z.B. aufgrund von Platzmangel oder aber weil Fluchtwege
versperrt würden, zulässig sein. Es ist Eltern auch nicht zuzumuten,
den Kinderwagen über mehrere Stockwerke zu tragen, wenn entsprechende
Abstellmöglichkeiten im Haus nicht bestehen.
Auch hier gilt: Eine einmal
erteilte Erlaubnis zum Abstellen, kann nicht so einfach widerrufen werden,
sofern nicht Mitmieter in der Nutzung und Zweckbestimmung des Hausflures
unangemessen eingeschränkt werden (AG Hamburg - Az: 40B C 622/99).