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Rollator neben der Haustür ist zu dulden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist verpflichtet, das Abstellen des Rollators eines gehbehinderten Mieters im zusammengefalteten Zustand neben der Eingangstür zu dulden, wenn sich hierdurch keine Beeinträchtigungen oder Behinderungen ergeben. Der Vermieter muss dies als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag dulden.


AG Recklinghausen, 27.01.2014 - Az: 56 C 98/13


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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