Die Haltung von Aquarienfischen in einem Aquarium ist grundsätzlich erlaubt. Ein mietvertragliches Verbot der Tierhaltung ist unerheblich.
Da die Gefahr eines Wasserschadens durch Wasserleitungen, Badewanne, Wasch- und Spülmaschine wesentlich höher ist, als die von einem Aquarium ausgehende Gefahr spricht gegenJetzt weiterlesen ... Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Mietrecht haben Sie Zugriff auf diesen und alle anderen Artikel im Bereich Mietrecht.
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