|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z|
Aquarium
Die Haltung von Aquarienfischen in einem Aquarium ist grundsätzlich erlaubt. Ein mietvertragliches Verbot der Tierhaltung ist unerheblich.
Da die Gefahr eines Wasserschadens durch Wasserleitungen, Badewanne, Wasch- und Spülmaschine wesentlich höher ist, als die von einem Aquarium ausgehende Gefahr spricht gegen

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten