Die Haltung von Aquarienfischen in einem Aquarium ist grundsätzlich erlaubt. Ein mietvertragliches Verbot der Tierhaltung ist unerheblich.
Da die Gefahr eines Wasserschadens durch Wasserleitungen, Badewanne, Wasch- und Spülmaschine wesentlich höher ist, als die von einem Aquarium ausgehende Gefahr spricht gegenDiesen Beitrag können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Mietrecht vollständig lesen.
Sie haben keinen Zugang? Melden Sie sich jetzt an!
Weiterlesen - Anmelden: