Die Haltung von Aquarienfischen in einem Aquarium ist grundsätzlich erlaubt. Ein mietvertragliches Verbot der Tierhaltung ist unerheblich.
Da die Gefahr eines Wasserschadens durch Wasserleitungen, Badewanne, Wasch- und Spülmaschine wesentlich höher ist, als die von einem Aquarium ausgehende Gefahr spricht gegenUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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