Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Wohngebäudeversicherung besteht nicht, wenn ein Wasserschaden (auch) durch Grundwasser verursacht wurde. Dies gilt gleichermaßen für sogenanntes Schichtenwasser, das im Erdreich auf einer undurchlässigen Bodenschicht gestaut ist.
Zwar können Wasserschäden, die aus dem Austritt von Leitungswasser entstehen, grundsätzlich versichert sein. Greift jedoch die Ausschlussklausel für Schäden durch Grundwasser (§ 3 Nr. 4 lit. a) dd) VGB 2011), entfällt der Versicherungsschutz. Der Ausschluss erfasst sämtliche Formen von im Erdreich gestautem Wasser, unabhängig davon, ob es sich um Hauptgrundwasser oder oberflächennahes Schichtenwasser handelt.
Für das Eingreifen des Risikoausschlusses genügt es, dass Grundwasser oder Schichtenwasser mitursächlich für den Schaden geworden ist. Eine alleinige Verursachung durch Grundwasser ist nicht erforderlich. Entscheidend ist allein, dass natürlich im Erdreich vorhandenes Wasser in das Gebäude eindringt und zum Schaden beiträgt.
Zwar können Wasserschäden, die aus dem Austritt von Leitungswasser entstehen, grundsätzlich versichert sein. Greift jedoch die Ausschlussklausel für Schäden durch Grundwasser (§ 3 Nr. 4 lit. a) dd) VGB 2011), entfällt der Versicherungsschutz. Der Ausschluss erfasst sämtliche Formen von im Erdreich gestautem Wasser, unabhängig davon, ob es sich um Hauptgrundwasser oder oberflächennahes Schichtenwasser handelt.
Für das Eingreifen des Risikoausschlusses genügt es, dass Grundwasser oder Schichtenwasser mitursächlich für den Schaden geworden ist. Eine alleinige Verursachung durch Grundwasser ist nicht erforderlich. Entscheidend ist allein, dass natürlich im Erdreich vorhandenes Wasser in das Gebäude eindringt und zum Schaden beiträgt.
OLG Hamm, 09.10.2019 - Az: I-20 U 80/18
ECLI:DE:OLGHAM:2019:1009.20U80.18.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


