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Abgeltungsklausel
Wird ein Mietverhältnis beendet, noch bevor Schönheitsreparaturen nach dem vertraglich vereinbarten Fristenplan vom Mieter durchzuführen wären, so wird der Mieter mit einer in vielen Verträgen enthaltenen Abgeltungsklausel anteilig an den Kosten einer Schönheitsreparatur beteiligt. Der Anteil richtet sich nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsrenovierung bzw. der Mietdauer.

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