Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.565 Anfragen

Vorsicht beim Vergleich - sonst verliert man die Mietkaution!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Vermieter und Mieter schlossen zur Beendigung eines Mietprozesses einen Vergleich. In dem Text der Vereinbarung hieß es, dass mit bestimmten Zahlungen "alle" Ansprüche aus dem Mietverhältnis erledigt seien.

Neben der zugesprochenen Zahlung verlangte der Mieter später jedoch die Rückzahlung der geleisteten Kaution.

Eine solche Abgeltungsklausel umfasst im Zweifel auch den Anspruch auf eine Kautionsrückzahlung. Will sich der Mieter diesen Anspruch weiterhin vorbehalten, muss dies im Vergleich ausdrücklich festgelegt werden. Da im vorliegenden Fall auch eine Anfechtung wegen Irrtums nicht möglich war, verlor der Mieter seinen Kautionsanspruch.


OLG Düsseldorf, 25.04.1996 - Az: 10 U 99/95

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.565 Beratungsanfragen

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe