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Vorsicht beim Vergleich - sonst verliert man die Mietkaution!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenVermieter und Mieter schlossen zur Beendigung eines Mietprozesses einen Vergleich. In dem Text der Vereinbarung hieß es, dass mit bestimmten Zahlungen "alle" Ansprüche aus dem Mietverhältnis erledigt seien.
Neben der zugesprochenen Zahlung verlangte der Mieter später jedoch die Rückzahlung der geleisteten
Kaution.
Eine solche Abgeltungsklausel umfasst im Zweifel auch den Anspruch auf eine Kautionsrückzahlung. Will sich der Mieter diesen Anspruch weiterhin vorbehalten, muss dies im Vergleich ausdrücklich festgelegt werden. Da im vorliegenden Fall auch eine Anfechtung wegen Irrtums nicht möglich war, verlor der Mieter seinen Kautionsanspruch.
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Antje , Karlsruhe