Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Mietkaution: Verwertungsmöglichkeiten des Vermieters

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Sinn und Zweck der Kaution liegen nicht allein darin, den Vermieter wegen seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis abzusichern. Die Kaution dient daneben auch dazu, den Vermieter wegen seiner Ansprüche schneller zu befriedigen.

Der Vermieter soll sich nach Beendigung des Vertrages wegen noch bestehender Ansprüche aus der Kaution auf einfache Weise befriedigen können.

Dem Mieter wird das Risiko aufgebürdet, wegen seines Rückforderungsanspruchs dann ggf. leer auszugehen. Dem sollte nicht durch § 551 BGB begegnet werden.

Ist des Vermieters Anspruch streitig, weil die zur Aufrechnung gestellte Forderung weder unstreitig, offensichtlich noch gerichtlich festgestellt ist, hat er nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht.

Der Vermieter darf nicht nur dann auf das als Mietsicherheit verpfändete Sparbuch zurückgreifen, wenn die Pfandreife eingetreten ist. Der Vermieter kann nicht immer bei streitigen Forderungen (hier aus Betriebskostenabrechnungen) auf den Rechtsweg verwiesen werden.


LG Hamburg, 29.11.2016 - Az: 316 O 247/16

ECLI:DE:LGHH:2016:1129.316O247.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant