Ebenso wie die Gütergemeinschaft wird der Güterstand der Gütertrennung durch notariellen Ehevertrag begründet. Der Güterstand der Gütertrennung kann auch kraft Gesetzes entstehen, wenn ein Güterstand aufgehoben oder ausgeschlossen wird, ohne daß ein anderer vereinbart wurde. Jeder Ehegatte behält sein Vermögen und haftet nur für sich selbst und seine Schulden.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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