Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob beim nachehelichen Unterhalt ein Karrieresprung des Unterhaltsschuldners und damit eine vom Normalverlauf abweichende Entwicklung vorliegt, ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Trennung und nicht erst der Scheidung zu beurteilen.
Bei Wechsel einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft ist eine über das übliche Maß hinausgehende Einkommenssteigerung ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Karrieresprungs.
Bei Wechsel einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft ist eine über das übliche Maß hinausgehende Einkommenssteigerung ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Karrieresprungs.
OLG München, 09.04.2003 - Az: 16 UF 654/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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