Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob ein Karrieresprung des Unterhaltsschuldners vorliegt
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob beim nachehelichen Unterhalt ein Karrieresprung des Unterhaltsschuldners und damit eine vom Normalverlauf abweichende Entwicklung vorliegt, ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Trennung und nicht erst der Scheidung zu beurteilen.
Bei Wechsel einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft ist eine über das übliche Maß hinausgehende Einkommenssteigerung ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Karrieresprungs.
OLG München, 09.04.2003 - Az: 16 UF 654/03
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