Vielfach sehen sich Bezieher von Betriebsrenten seit 01.01.2004 mit erhöhten Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen konfrontiert. Wurde in der Vergangenheit nach einer Ehescheidung durch Beschluss des Familiengerichts im Wege des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ein Teil des Anspruchs auf die Betriebsrente dem geschiedenen Ehegatten zugewiesen, so wird es von den Betriebsrentnern als besonders ungerecht empfunden, dass sich die erhöhte Belastung ausschließlich auf ihren eigenen Anteil an der Betriebsrente nicht aber auch auf den Anteil des Ehegatten auswirkt.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.