Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.759 Anfragen

Versorgungsausgleich und Beiträge für eine private Krankenversicherung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Beiträge für eine private Krankenversicherung sind als vergleichbare Aufwendungen im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG nur abzugsfähig, soweit sie auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG sind vom Ausgleichswert der laufenden Bruttorente die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen abzuziehen. Vergleichbare Aufwendungen im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG sind ausweislich der Gesetzesmaterialien insbesondere Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung.

Dabei ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht nur die für eine Basisabsicherung in der privaten Krankenversicherung aufgebrachten Beiträge als abzugsfähig nach § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG angesehen hat.

Denn mit der in das Versorgungsausgleichsgesetz neu aufgenommenen Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG hatte der Gesetzgeber eine Verbesserung der Stellung solcher Ausgleichspflichtiger verfolgt, die als pflichtversicherte Betriebsrentner auf ihre Betriebsrente den vollen Beitragssatz in der Krankenversicherung zu entrichten haben (BT-Drucks. 16/10144 S. 64). Damit sollte eine Gleichstellung mit dem Einkommen aus gesetzlicher Rente erreicht werden, welches ebenfalls nur nach Abzug der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge auszugleichen ist. Auf den Abzug der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge ist der pflichtversicherte Rentner oder Betriebsrentner aber zugleich beschränkt. Zusätzliche freiwillige Versicherungen, etwa für Wahlleistungen oder Krankhaustagegeld, sind keine Sozialversicherungsbeiträge und damit auch keine Abzugsposten im Rahmen des § 20 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant