Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.256 Anfragen

Wer das Aufbauseminar verpasst, verliert die Fahrerlaubnis auf Probe

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe setzt ausschließlich voraus, dass die Anordnung zum Besuch eines Aufbauseminars wirksam und vollziehbar war und der Betroffene ihr nicht fristgerecht nachgekommen ist. Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Aufbauseminaranordnung oder den zugrunde liegenden Bußgeldbescheid sind im Entziehungsverfahren unbeachtlich.

Tatbestandliche Voraussetzungen des § 2a Abs. 3 StVG

Die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe gemäß § 2a Abs. 3 StVG knüpft ausschließlich an die Tatbestandswirkung der wirksamen und vollziehbaren Anordnung zum Besuch eines Aufbauseminars an (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.1998 - Az: B 1 S 477/98). Die Norm setzt damit lediglich drei Voraussetzungen voraus: Die Anordnung muss wirksam ergangen sein, sie muss vollziehbar - insbesondere mangels eingelegter Rechtsbehelfe - sein, und der betroffene Fahrerlaubnisinhaber muss ihr innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgekommen sein. Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, ist die Entziehungsbehörde zum Entzug der Fahrerlaubnis verpflichtet.

Keine inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufbauseminaranordnung

Die Rechtmäßigkeit der Anordnung zum Besuch des Aufbauseminars und deren Voraussetzungen unterliegen im Entziehungsverfahren nach § 2a Abs. 3 StVG keiner erneuten Prüfung. Da das Gesetz allein an die Tatbestandswirkung der Anordnung anknüpft, ist es der Fahrerlaubnisbehörde verwehrt - und dem Betroffenen unzugänglich -, im Entziehungsverfahren materiell-rechtliche Einwände gegen die Aufbauseminaranordnung selbst geltend zu machen. Etwaige Rechtsfehler bei deren Erlass sind ausschließlich im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Anordnung selbst zu verfolgen. Wer keinen Rechtsbehelf gegen die Anordnung einlegt, kann deren Rechtmäßigkeit im nachfolgenden Entziehungsverfahren nicht mehr anfechten.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OVG Niedersachsen, 25.07.2023 - Az: 12 PA 62/23

ECLI:DE:OVGNI:2023:0725.12PA62.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen