Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einer Fahrschule

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!
Die Bewertung, ob eine Zuwiderhandlung iRd § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG als „schwerwiegend“ oder „weniger schwerwiegend“ einzustufen ist, hat der Verordnungsgeber gem. § 34 Abs. 1 FeV in der Anlage 12 FeV selbst vorgenommen. Die dort normativ vorgenommene Einstufung ist, wie ein Vergleich mit der Regelungstechnik der Anlage 4 FeV zeigt, abschließend.

Die Fahrerlaubnisbehörden sind bei Erlass einer Maßnahme nach § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gem. § 2a Abs. 2 S. 2 StVG gebunden. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde in aller Regel nicht berechtigt, aber auch nicht verpflichtet ist zu ermitteln, ob die Zuwiderhandlung tatsächlich begangen worden ist.


VG Bayreuth, 31.03.2020 - Az: B 1 K 19.712

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant