Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.283 Anfragen

Anordnung eines Ausbauseminars in der Probezeit

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c StVG in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder mindestens zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Liegen die in § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG genannten Voraussetzungen vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen – mit der kraft Gesetzes vorgesehen Folge, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Ein Ermessenspielraum kommt ihr insoweit nicht zu.


VG München, 16.06.2016 - Az: M 6 S 16.1309

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.283 Beratungsanfragen

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg