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Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verweigerung der Mitwirkung an einem wegen Drogenbesitzes angeordneten Fahreignungsgutachten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei feststehendem
Kokainbesitz ist die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines ärztlichen
Fahreignungsgutachtens zu der Frage rechtmäßig, ob der Betroffene fahreignungsrelevante Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe einnehme.
Hat der Betroffene bei der Begutachtung nicht hinreichend mitgewirkt, weil er widersprüchliche und unzutreffende Angaben gemacht hat,darf die Fahrerlaubnisbehörde auf seine Nichteignung schließen, zumal wenn sämtlichen Angaben zum Thema „Drogenanamnese“ nicht verwertbar sind.
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