Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.478 Anfragen

Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Eine mit einem Punkt im Verkehrszentralregister bewertete Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h (außerorts) reicht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt.

Der angemessene und zumutbare Aufwand zur Ermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführers hängt insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Mitwirkungsbereitschaft des Fahrzeughalters ab, nicht aber von ursprünglich beabsichtigten Ermittlungsansätzen, wie etwa der Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens. Lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben, also etwa die unverhältnismäßig aufwendige Maßnahmen eines solchen Gutachtens (weiter) in Erwägung zu ziehen.

Die Überschreitung der Zwei-Wochen-Frist für die Anhörung zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit schlägt sich nicht als Ermittlungsdefizit nieder, sofern ein zur Identifizierung ausreichendes Lichtbild existiert und/oder diese Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich war, weil sich der Betroffene im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht auf mangelndes Erinnerungsvermögen berufen hat.

Um den Fahrzeughalter effektiv zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten, ist eine gewisse Dauer der Führung des Fahrtenbuchs erforderlich, wobei sechs Monate im „unteren Bereich einer effektiven Kontrolle“ liegen.


VG München, 17.01.2020 - Az: M 23 K 19.5607


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter VoßAlexandra KlimatosMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant