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Parkplatzunfall beim Rückwärtsfahren

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf Parkplätzen findet der Anscheinsbeweis aus § 9 Abs. 5 StVO, beim Rückwärtsfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, über § 1 Abs. 2 StVO Anwendung.

Kommt es in der Fahrgasse eines Parkplatzes zwischen zwei aus schräg gegenüberliegenden Parktaschen rückwärts ausparkenden Fahrzeugen zur Kollision und hatte der eine Unfallbeteiligte seinen Ausparkvorgang bereits beendet und war im Begriff, seinen Weg in gerader Vorwärtsfahrt fortzusetzen, haftet der andere für die aus dem Schadenereignis resultierenden Schadensersatzansprüche allein.


AG Pinneberg, 24.09.2020 - Az: 68 C 11/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Erik, Oranienburg