Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.058 Anfragen

Zusammenstoß zwischen einem von einer Buswartespur einfahrenden Taxi mit einem gleichzeitig auf die Spur fahrenden Linienbus

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Verstoß gegen § 10 Satz 1 StVO liegt nicht vor, wenn ein Fahrzeug beim Einfahren von einem Seitenstreifen auf die Fahrbahn noch auf dem Seitenstreifen mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, das von der Fahrbahn auf den Seitenstreifen fährt. Die Sorgfaltspflichten beider Beteiligter bestimmen sich in dieser Situation nach § 1 Abs. 2 StVO.

Kollidiert ein Linienbus, der nach rechts auf eine Buswartespur einfährt, mit einem gleichzeitig anfahrenden Taxi, das zuvor auf der Buswartespur angehalten hatte, um Fahrgäste aussteigen zu lassen, ist mangels Feststellbarkeit eines Verkehrsverstoßes eines der beiden Fahrzeugführer in die Haftungsabwägung nur die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge einzustellen.

Dies Betriebsgefahr des Taxis war dadurch deutlich erhöht, dass es vor der Kollision im Bereich eines absoluten Haltverbots abgestellt war, das dazu dient, den Bussen jederzeit das ungehinderte Einfahren auf die Buswartespur zu ermöglichen. Aber auch die Betriebsgefahr des Busses war höher als die eines normalen Pkw. Im Ergebnis ist daher eine hälftige Haftungsverteilung angemessen.


LG Saarbrücken, 30.09.2016 - Az: 13 S 68/16

ECLI:DE:LGSAARB:2016:0930.13S68.16.0A

Martin BeckerTheresia DonathDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant