Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Urteile - Bus und Bahn

Verkehrsrecht

Öffentliche Verkehrsmittel unterliegen genau wie Straßenbahnen den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes, in welchem auch die allgemeinen Bedingungen der Beförderungsverträge geregelt werden.

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet die Eisenbahnen, ihren Betrieb sicher zu führen sowie Infrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör in betriebssicherem Zustand zu halten.

In Bezug auf Eisenbahnen sind für die Rechte der Fahrgäste die Bestimmungen aus der Fahrgastrechteverordnung relevant. Die Regelungen für Verspätungen lassen sich auf die Langstreckenbeförderung im Reisebus übertragen. Für den innerstädtischen ÖPNV (Linienbusse, Straßenbahnen) gelten diese allerdings nicht.

Die Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel müssen auch bei Verletzungen der Fahrgäste haften. Allerdings ist bei einer Verletzung von Passagieren bei Unfällen des ÖPNV auch die aktuelle Rechtsprechung zu beachten.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant

Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.

WAIBEL, A., Freiburg