Öffentliche Verkehrsmittel unterliegen genau wie Straßenbahnen den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes, in welchem auch die allgemeinen Bedingungen der Beförderungsverträge geregelt werden.
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet die Eisenbahnen, ihren Betrieb sicher zu führen sowie Infrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör in betriebssicherem Zustand zu halten.
In Bezug auf Eisenbahnen sind für die
Rechte der Fahrgäste die Bestimmungen aus der Fahrgastrechteverordnung relevant. Die Regelungen für Verspätungen lassen sich auf die Langstreckenbeförderung im Reisebus übertragen. Für den innerstädtischen ÖPNV (Linienbusse, Straßenbahnen) gelten diese allerdings nicht.
Die Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel müssen auch bei Verletzungen der Fahrgäste haften. Allerdings ist bei einer Verletzung von Passagieren bei Unfällen des ÖPNV auch die aktuelle Rechtsprechung zu beachten.
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