Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Im vorliegenden Fall hatte ein
Fahrzeugführer eine Baustellenausfahrt mit der Autobahnabfahrt aufgrund missverständlicher und falscher Positionierung der Beschilderung verwechselt. In diesem Fall hat der Fahrzeugführer einen Schadensersatzanspruch, wobei das eigene Mitverschulden zu berücksichtigen ist.
Hierzu führte das Gericht aus:
Während die Träger der Bau- und Unterhaltungslast durch das Gesetz bestimmt werden, richtet sich die Verantwortlichkeit der Verkehrssicherungspflicht für Verkehrswege nach der allgemeinen Zuordnung von Gefahrzuständigkeiten. Sie trifft insbesondere den, der eine Gefahr veranlasst, einen gefährlichen Verkehr eröffnet oder über den räumlichen Bereich, aus dem die Gefahr kommt, rechtlich und tatsächlich zu bestimmen hat.
Im Streitfall fallen sowohl Bau- und Unterhaltungslast also auch Verkehrssicherungspflicht in demselben Träger zusammen.
Mit der konkreten Beschilderung hat die Beklagte die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Verkehrsflächen ist ein Unterfall der allgemeinen (Verkehrs-)Sicherungspflicht, wie sie für jedermann besteht, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt und gehalten ist, alle ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die zur Abwendung der Dritten drohenden Gefahren geboten sind. Insoweit gelten für die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen als Unterfall der für jedermann bestehenden allgemeinen Sicherungspflicht die allgemeinen Grundsätze.
Die Straßenverkehrssicherungspflicht kann auch die Verpflichtung umfassen, Verkehrsteilnehmer vor Gefahren durch eine außerhalb der Fahrbahn gelegene Baustelle zu warnen, wenn sie aufgrund der Straßenführung geeignet ist, Kraftfahrer über den Verlauf der Straße zu täuschen. Ein Bauunternehmer, der eine Baustelle beschildert, haftet dann für die Folgen eines Unfalls, der durch eine falsche Beschilderung verursacht wird.
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