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Verkehrssicherungspflicht

Verkehrsrecht

Die Straßenverkehrssicherungspflicht ist ein Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Verkehrsflächen. Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, die zum Schutz Dritter erforderlich sind. Einen Anspruch auf völlig gefahrlose Verkehrswege gibt es aber nicht.

Öffentliche Verkehrsflächen sind wie alle sonstigen einem Verkehr eröffneten Räume oder Sachen möglichst gefahrlos zu gestalten und zu erhalten. Zudem ist im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um den Gefahren zu begegnen, die den Verkehrsteilnehmer aus einem nicht ordnungsgemäßen Zustand drohen.

Grundsätzlich muss der Straßenbenutzer sich jedoch den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet.

Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag.

Ob eine Straße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand ist, entscheidet sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung. Art und Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und seine Bedeutung sind dabei zu berücksichtigen.

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Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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