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Haftungsverteilung zwischen einem wendenden und in ein Grundstück abbiegenden sowie einem zurücksetzenden Fahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

§ 9 Abs. 5 StVO legt sowohl dem zurücksetzenden als auch dem wendenden bzw. in ein Grundstück abbiegenden Verkehrsteilnehmer unterschiedslos die gesteigerten Sorgfaltspflichten auf. Es handelt sich jeweils um gegenüber dem fließenden Verkehr mit erhöhtem Gefährdungspotential verbundene Vorgänge.

Verstoßen beide Fahrzeugführer jeweils gegen diese Pflicht und kommt es dadurch zu einer Kollision, wiegen die Verursachungsbeiträge im Hinblick auf die Unfallentstehung gleich schwer, so dass eine Haftung zu jeweils 50 % besteht.


AG Erfurt, 30.06.2021 - Az: 5 C 2136/20

ECLI:DE:AGERFUR:2021:0630.5C2136.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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