Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.259 Anfragen

Fahrzeugführer

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beim Fahrzeugführer handelt es sich um die Person, die ein Fahrzeug bewußt lenkt bzw. steuert. Der Fahrzeugführer muß sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Ein Fahrzeugführer eines Kraftfahrzeuges muß im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Darüber hinaus muß ein Fahrzeugführer fahrtüchtig (nüchtern, umsichtig, sicher in der Fahrzeugführung) und geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sein. Es obliegt dem Fahrzeugführer, für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu sorgen.

Kommt es zu einem Schaden durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges, so haftet der Fahrzeugführer Dritten gegenüber für deren Schäden (§ 18 StVO). Zum Haftungsausschluß muß der Fahrzeugführer beweisen, daß ihn kein Verschulden am Schaden trifft. Eine Gefährdungshaftung trifft nur den Fahrzeughalter.

Die Haftung unterliegt den folgenden Grenzen (incl. Schmerzensgeld):

- Tötung eines Menschen: 600.000 EUR pro Person, insgesamt maximal 3.000.000 EUR

- Beschädigung von Sachen: 300.000 EUR

Darüber hinaus kann der Fahrzeugführer bei nachgewiesenen Verschulden nach den allgemeinen deliktsrechtlichen Vorschriften haftbar gemacht werden.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.241 Bewertungen) - Bereits 396.259 Beratungsanfragen

Antwort war sehr schnell und kompetent.

Verifizierter Mandant

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant