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Kettenauffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis gegen Auffahrende

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es im Ausfahrtsbereich einer Bundesautobahn zu einer Kollision, bei der zunächst ein Pkw auf den vor ihm Fahrenden auffährt und sodann ein weiterer auf sein Fahrzeug auffährt, spricht zu Lasten der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer der Anschein, dass sie gegen die ihnen obliegende Sorgfaltspflicht verstoßen haben und deshalb aufgefahren sind, weil sie Abstand oder Geschwindigkeit nicht angemessen gewählt oder nicht die nötige Aufmerksamkeit an den Tag gelegt haben (Anschluss an BGH, 13.12.2016 - Az: VI ZR 32/16). Denn nachfolgende Verkehrsteilnehmer müssen sich auf jederzeitiges, auch unerwartetes Bremsen und Anhalten der Vorausfahrenden einstellen. Selbst ein grundloses Bremsen des Vorausfahrenden vermag den zu Lasten des Auffahrenden bestehenden Anscheinsbeweis nicht ohne Weiteres zu entkräften.

Dieser Anscheinsbeweis greift auch bei Kettenauffahrunfällen im Hinblick auf einen Heckschaden am ersten Pkw zu Lasten der jeweils nachfolgenden Verkehrsteilnehmer ein (Anschluss an OLG Celle, 16.12.2020 - Az: 14 U 87/20).


AG Erfurt, 19.07.2023 - Az: 5 C 1742/19

ECLI:DE:AGERFUR:2023:0719.5C1742.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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