Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.646 Anfragen

Gebrauchtwagenkaufvertrag: Gebrauchtwagenhändler als Quasiverkäufer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Gebrauchtwagenhändler, der als Vermittler eines Kaufvertrages auftritt und als Verkäufer eine Person angibt, die unter der genannten Anschrift nicht zu ermitteln ist, hat sich als Quasiverkäufer behandeln zu lassen. Ein Gewährleistungsausschluss ist sodann gemäß § 475 I BGB aufgrund des Verbrauchsgüterkaufes unbeachtlich.

Das behauptete Fehlen der Unfallfreiheit ist ein nicht behebbarer Mangel, so dass es vor der Geltendmachung von Minderungsansprüchen keiner Frist zur Nacherfüllung bedarf.


LG Hannover, 19.05.2016 - Az: 8 O 172/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant