Verfügt ein Angeklagter über eine Fahrerlaubnis aus anderem EU-Mitgliedsstaat, so kann er nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden. Der Tatbestand des § 21 StVG ist nicht einschlägig, wenn es dem Betroffenen nicht verwehrt ist, in einem anderen EU-Mitgliedsland eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben und hiermit auch in Deutschland - trotz Bußgeldverfahren, zahlreicher Punkte und Strafverfahren - zu fahren.
AG Sondershausen, 21.02.2007 - Az: 475 Js 56575/06 3 Cs
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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