Die unwahre (hier: im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung) Behauptung, ein Polizeibeamter habe nach Alkoholkonsum seinen Dienst versehen, ist ehrenrührig.
Von einem Polizeibeamten wird erwartet, dass er vor oder während des Dienstes keinerlei Alkohol zu sich nimmt, damit er den vielfältigen und schwierigen Aufgaben, die sein Amt mit sich bringt, pflichtgemäß nachkommen kann.
Die Unterstellung der Beamte habe gegen diese selbstverständliche Pflicht verstoßen, ist offenkundig geeignet, ihn verächtlich zu machen.
Vorliegend tätigte der Betroffene die Äußerung, der Beamte sei alkoholisiert gewesen und habe entsprechend nach Alkohol gerochen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Werturteil, sondern um die bewusste Behauptung einer unwahren Tatsache.
Die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen bleibt jedoch von vornherein außerhalb des Schutzbereichs des Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
Von einem Polizeibeamten wird erwartet, dass er vor oder während des Dienstes keinerlei Alkohol zu sich nimmt, damit er den vielfältigen und schwierigen Aufgaben, die sein Amt mit sich bringt, pflichtgemäß nachkommen kann.
Die Unterstellung der Beamte habe gegen diese selbstverständliche Pflicht verstoßen, ist offenkundig geeignet, ihn verächtlich zu machen.
Vorliegend tätigte der Betroffene die Äußerung, der Beamte sei alkoholisiert gewesen und habe entsprechend nach Alkohol gerochen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Werturteil, sondern um die bewusste Behauptung einer unwahren Tatsache.
Die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen bleibt jedoch von vornherein außerhalb des Schutzbereichs des Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


