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MPU kann auch bei Trunkenheit auf dem Rad verlangt werden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Beibringung einer MPU kann von einem Fahrradfahrer, der mit 2,02 Promille im Straßenverkehr angetroffen wurde, verlangt werden.

Wird die MPU nicht bestanden, kann der Führerschein entzogen werden, bis eine bestandene MPU die Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen nachweist.

Die Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss berechtigt die Fahrerlaubnisbehörde nicht nur dazu, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Hinblick auf die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges einzuholen, sondern auch zur Frage der Eignung, ein sonstiges Fahrzeug (hier: Fahrrad) im Straßenverkehr zu führen.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach § 3 Abs 1 FeV das Führen von Fahrrädern im Straßenverkehr untersagen.

Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Zustimmung zur Teilnahme an einem evaluierten Rehabilitationskurs für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer auch in einem Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Nr 3 FeV erteilen, wenn die Gutachter in einem medizinisch-psychologischen Gutachten die Eignungsmängel nach einem erfolgreichen Besuch eines solchen Kursus als behoben ansehen.

Die Verpflichtung zur Erteilung der Zustimmung kann der Betroffene im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erreichen.


VG Neustadt, 16.03.2005 - Az: 3 L 372/05.NW

ECLI:DE:VGNEUST:2005:0316.3L372.05.NW.0A

Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßTheresia Donath

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