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Einstweilige Verfügungen in Filesharing-Verfahren

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zivilrechtliche Klageverfahren dauern oft lange. Das Abwarten eines Klageverfahrens oder die damit verbundene Dauer des Verfahrens kann dem Betroffenen einer Urheberrechtsverletzung im Hinblick auf das Bestehen einer andauernden rechtswidrigen Zustandes, nämlich dem fortwährenden und nicht genehmigten Angebot urheberrechtlich geschützter Werke zum illegalen Download.

Wird eine Unterlassungserklärung nicht fristgemäß abgegeben, kann der Abmahnende dessen Abgabe grundsätzlich durch eine sog. „Einstweilige Verfügung“ erzwingen. Gerade deshalb ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung regelmäßig bereits aufgrund des damit verbundenen Kostenrisikos zu empfehlen.
Stand: 28.10.2017
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