Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 389.900 Anfragen

Außergerichtlichen Unterlassungserklärung im Urheberrecht: Verpflichtungen, Strafen und Langzeitwirkung

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Dem Schutz des geistigen Eigentums kommt eine  wichtige Rolle zu. Im Bereich des Urheberrechts sind aussergerichtliche Unterlassungserklärungen ein zentrales Instrument, um Rechtsverletzungen zu bekämpfen und langfristig zu unterbinden.

Was ist eine aussergerichtliche Unterlassungserklärung im Urheberrecht?

Eine aussergerichtliche Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Instrument, das dazu dient, Rechtsverletzungen im Bereich des Urheberrechts außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu regeln. Im Fokus steht dabei nicht nur die sofortige Einstellung der rechtswidrigen Handlung, sondern auch die Verhinderung zukünftiger Verstöße.

Vertragsstrafe als Abschreckungsmittel

Ein zentrales Element von Unterlassungserklärungen ist die Vertragsstrafe, deren Zahlung bei jeder zukünftigen Zuwiderhandlung fällig wird. Diese Strafe dient nicht nur als finanzielle Sanktion, sondern vor allem als abschreckendes Mittel, um potenzielle Verletzer von weiteren Rechtsverletzungen abzuhalten. Die Höhe der Vertragsstrafe wird in der Regel im Rahmen der Unterlassungserklärung festgelegt und kann je nach Einzelfall variieren.

Willkür bei der Bestimmung der Vertragsstrafe

Ein kritischer Aspekt von aussergerichtlichen Unterlassungserklärungen ist die oft willkürliche Bestimmung der Vertragsstrafe. In vielen Fällen liegt es im Ermessen des Rechteinhabers, eine angemessene Summe festzulegen. Dies kann zu Unsicherheiten und Kontroversen führen, insbesondere wenn die geforderte Strafe als unverhältnismäßig hoch empfunden wird. Es ist daher ratsam, im Rahmen solcher Vereinbarungen die genaue Begründung für die Höhe der Vertragsstrafe zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verhandeln.

Langfristige Bindung an die Unterlassungserklärung

Die zeitliche Dimension einer aussergerichtlichen Unterlassungserklärung darf nicht unerschätzt werden. In der Regel verpflichtet sich der Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen. Diese langfristige Bindung soll sicherstellen, dass keine Wiederholungen der Verletzung auftreten. Es ist entscheidend, sich der Tragweite dieser Verpflichtung bewusst zu sein und die Konsequenzen einer möglichen Zuwiderhandlung zu verstehen.
Stand: 01.12.2023 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.900 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant