- Urheberrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.159 Anfragen
Einstweilige Verfügung bei unberechtigt verwendeten Fotos in eBay-Angebot
Urheberrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein gewerblicher Händler bot auf der Auktionsplattform eBay in großem Umfang Kosmetik- und Parfümartikel an und verwendete für die Präsentation Originallichtbilder des Herstellers. Dieser forderte den Händler im Wege einer Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der Händler verlangte daraufhin den Nachweis, dass dem Abmahnenden die Urheberrechte an den Fotos zustehen. Dieser ließ sich hierauf nicht ein und beantragte beim zuständigen Gericht den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung.
Das Landgericht Köln gab dem Antrag statt. Der Verfügungskläger muss als Abmahner seine Aktivlegitimation darlegen. Er muss jedoch keine Beweise für seine Rechte an den unrechtmäßig verwendeten Bildern erbringen. Der Abgemahnte hat daher durch sein Verhalten Anlass für die Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegeben und muss folglich auch die Verfahrenskosten tragen.
Hinweis: Kommt es in einer derartigen Angelegenheit zu einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren, muss der Kläger selbstverständlich seine Urheberrechte an den Lichtbildern im Einzelnen nachweisen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.159 Beratungsanfragen
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung
Verifizierter Mandant