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Urteile - Bild- und Tonrechte
Urheberrecht
Bild- und Tonrechte betreffen sowohl reine Bildaufnahmen (z.B Fotografien), Tonaufzeichnungen sowie auch Bewegtbilder mit und ohne Ton.
Vor der Nutzung solcher Inhalte sollte vorab zur Sicherheit eine Prüfung zur Rechtmäßigkeit der Nutzung vorgenommen werden.
Es sind hier diverse Rechte bzw. Rechteinhaber denkbar, deren Rechte berührt werden könnten. Sofern dies zutrifft, sollten entsprechende Nutzungsvereinbarungen/ Lizenzvereinbarungen getroffen werden.
Rechte können u.a. dem Aufnahmeersteller, erkennbaren bzw. sprechenden Personen und dem Urheber zustehen.
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Lilli Rahm, 79111 Freiburg