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Verkehrsunfall zwischen Pkw und Bagger in einer Baustelle

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 15 Minuten

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Fährt ein Baggerführer auf einer Baustelle rückwärts, ohne sich einweisen zu lassen, und kommt es dabei zu einem Unfall, trägt der Baggerführer grundsätzlich die Haftung. Allerdings mindert sich der Haftungsanteil, wenn der Geschädigte, hier der Fahrer eines PKW, fahrlässig in die Baustelle eingefahren ist. In diesem Fall beträgt das Mitverschulden des PKW-Fahrers 2/3.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Bagger in einer Baustelle in Leverkusen am 25. Juli 2019 gegen 6:45 Uhr.

Die Klägerin ist - was der Beklagte bestreitet - die Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs, das zum Unfallzeitpunkt von Herrn I geführt worden ist. Der Beklagte war der Führer eines Radladers bzw. Baggers, der sich im Bereich der Baustelle bewegte und der nicht schneller als 20 km/h fahren kann.

Auf der Straße C-Weg fanden im Juli 2019 Bauarbeiten statt. Vor der Baustelle befand sich eine Absperrung mit dem Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ sowie dem Hinweisschild „Anlieger frei bis zur Baustelle“. Der Zeuge I fuhr an dieser Absperrung und den Schildern vorbei in den Baustellenbereich ein. Nachdem er merkte, dass er nicht auf einen von ihm angesteuerten Parkplatz gelangen konnte, versuchte er rückwärts aus der Baustelle wieder herauszufahren. Der Beklagte fuhr mit dem Bagger rückwärts in den linken hinteren Bereich des Pkw rein. Der Beklagte ließ sich nicht einweisen.

Der oben genannte Pkw wurde beschädigt und musste repariert werden. Als Reparaturkosten sind 6.875,09 € brutto angefallen, die die Klägerin an die Versicherungsnehmerin abzüglich einer Selbstbeteiligung von 300 € gezahlt hat.

Die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers des Beklagten lehnte eine Schadensregulierung am 08.08.2019 im Namen des Arbeitgebers des Beklagten und des Beklagten ab.

Der Kläger behauptet, dass er in den vorangegangenen Tagen vor dem Unfall durch die Baustelle auf dem Parkplatz seiner Arbeitgeberin gefahren sei. Am Schadentag sei die Baustelle allerdings verändert worden. Er sei zum Stehen gekommen, weil er einen kreuzenden Radfahrer passieren ließ.

Der Kläger ist der Ansicht, dass der Beklagte in der Baustelle mit Verkehr von Pkws rechnen musste. Ein Rückwärtsfahren ohne ausreichende Beachtung von Rückschaupflichten sei unzulässig. Ein Verschulden des Pkw Fahrers bestehe nicht, da er darauf habe vertrauen dürfen, dass er wie in den vorherigen Tagen auf den Parkplatz seines Arbeitgebers durch die Baustelle einfahren könne. Auch im Übrigen treffe ihn bei der konkreten Situation am Schadenstag kein Verschulden.

Der Beklagte ist der Ansicht, dass er angesichts der geltenden Verkehrsregeln, insbesondere des durch Verkehrsschilder angeordneten Durchfahrverbots auf der Baustelle, nicht damit habe rechnen müssen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer in seinem Arbeitsbereich befinden. Der Schaden sei ausschließlich durch den Fahrer des klägerischen Fahrzeugs verschuldet worden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die zulässige Klage ist teilweise begründet.

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Andrea Leibfritz , Burladingen