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Beengte Verhältnisse auf dem Flug sind kein Reisemangel

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Bestuhlung der Chartermaschinen, die bei einer gebuchten Pauschalreise eingesetzt werden, ist grundsätzlich enger als im Linienflugverkehr. Dadurch, dass mehr Reisende transportiert werden, ist der Pauschalurlaub kostengünstiger als bei einer Anreise mit einer Linienmaschine. Dies ist allgemein bekannt, ohne dass darauf gesondert hingewiesen werden müsste.

Der Reisende kann bei einer gebuchten Reise für den Hin- und Rückflug Verhältnisse wie im Linienflugverkehr nicht erwarten.

Kostenfrei werden im Charterbereich auf den Flügen nur nichtalkoholische Getränke gereicht. Die gebuchte Leistung beinhaltet nicht, dass seitens alkoholische Getränke auf Hin- und Rückflug kostenfrei zu stellen sind.

Wenn auf manchen Flügen Filme gezeigt werden, Zeitungen und Illustrierte für die Reisenden zur Verfügung stehen und der Flugkapitän sich über Lautsprecher an die Reisenden wendet, verpflichtet dies die Reiseveranstalterin nicht, solche Leistungen auf jedem Flug ohne entsprechende Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.


AG Hannover, 30.05.2003 - Az: 520 C 11847/02

ECLI:DE:AGHANNO:2005:0530.520C11847.02.0A

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