Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.519 Anfragen

Direktflug darf mit Zwischenlandung erfolgen aber nicht zu spät ankommen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist bei einer Flugpauschalreise kein Non-Stop-Flug vereinbart worden, stellt eine Zwischenlandung keinen Reisemangel dar.

Verzögert sich die Ankunft am Zielflughafen um mehr als acht Stunden, liegt ein Reisemangel vor, wenn die planmäßige Flugzeit etwas mehr als vier Stunden betragen sollte. Ab der 5. Stunde Verspätung kann dann eine Minderung pro angefangener Stunde in Höhe von 5 % des Tagespreises angesetzt werden.

Wird ein Reisender während der Reise gezwungen, zusätzlich zum Reisepreis einen Aufpreis für Ausflüge zu zahlen, an denen der Reisende nicht teilnehmen wollte, kann er den gezahlten Betrag als Schadensersatz nach § 651 f Abs. 1 BGB zurück verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Reisende an einigen Ausflügen teilgenommen hat.


AG Hamburg, 15.10.2002 - Az: 9 C 54/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant