Zwar sind deutsche Fluggesellschaften im Inland gehalten, auf den Flughäfen Ersatzpersonal in Bereitschaft zu halten, damit erkranktes Personal ersetzt werden kann. Dies gilt aber nicht gleichermaßen für ausländische Flughäfen. Nur wenn der ausländische Abflugort ein besonderes Gefahrenpotential für Krankheiten aufweise, ist dort eine Personal-Reserve bereithalten. Vorliegend ging es um Las Vegas, USA - hier sei ein solches Potential nicht gegeben.
Daher haben Reisende keinen Anspruch auf
Ausgleichszahlungen, wenn es wegen Erkrankungen (hier: des Piloten) zu großen
Verspätungen oder
Annullierungen kommt.