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Rail & Fly: Muss der Reiseveranstalter für Zugausfall haften?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 11 Minuten
Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender seine Reise wegen eines Zugausfalls nicht antreten können. Strittig war, ob die Anreise mit dem Rail & Fly-Ticket eine vermittelte Fremdleistung war oder ob der Veranstalter hier haften muss.
Das Gericht vertrat die Ansicht, dass für den Fall, dass der in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung deutlich darauf dahinweist, dass die Zugfahrt lediglich in Kooperation mit der Bahn durchgeführt wird und der Reisende für seine rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich ist, keine Haftung des Veranstalters für Verspätungen oder sonstige Schlechtleistungen der Bahn besteht.
Es muss jedoch für den Reisenden klar und deutlich sein, dass die Anreise mit dem Zug keine eigene Leistung des Reiseveranstalters ist.