Wie sieht es aus, wenn die Bahnreise nicht so verläuft, wie Fahrplan und Serviceorientierung dies versprechen?
Ein Fahrschein ohne gleichzeitige Sitzplatzreservierung verbrieft nur dann einen Beförderungsanspruch, wenn hinreichend Plätze verfügbar sind. Grundsätzlich kann nur derjenige einen bestimmten Sitzplatz für sich beanspruchen, der eine Sitzplatzreservierung vorzuweisen hat.
Fällt ein Zug aus oder kommt dieser zu spät und hat dies das Eisenbahnunternehmen zu verantworten, so hat der Reisende grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung in Geld und auf Wunsch in Bargeld.
Die Haftung für Handgepäck, Tiere und Reisegepäck wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1371/200 geregelt.
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