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Tipps - Bahnreisen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wie sieht es aus, wenn die Bahnreise nicht so verläuft, wie Fahrplan und Serviceorientierung dies versprechen?

Sitzplatz

Grundsätzlich kann nur derjenige einen bestimmten Sitzplatz für sich beanspruchen, der eine Sitzplatzreservierung vorzuweisen hat.

Wer trotzdem einen freien Platz findet, darf ihn besetzen und ihn auch während der gesamten Fahrt beanspruchen.

Ein Fahrschein ohne gleichzeitige Sitzplatzreservierung verbrieft nur dann einen Beförderungsanspruch, wenn hinreichend Plätze verfügbar sind.

Zugausfall oder Zugverspätung

Fällt ein Zug aus oder kommt dieser zu spät und hat dies das Eisenbahnunternehmen zu verantworten, so hat der Reisende grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung in Geld und auf Wunsch in Bargeld.

Haftung

Die Haftung für Handgepäck, Tiere und Reisegepäck wird durch die Verordnung (EG) Nr. EG 2021/782 geregelt.

Bei einem Eisenbahnunfall, in dem ein Fahrgast verletzt oder getötet wurde, müssen Eisenbahnunternehmen einen Vorschuss zahlen, der die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse des geschädigten Fahrgastes oder seiner Angehörigen deckt - mindestens jedoch 21.000 Euro.

Letzte Änderung: 20.05.2025

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