Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.744 Anfragen

Kann wegen Baulärm auch bei Kenntnis des Reisenden gemindert werden?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Reisende haben auch dann einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises wegen Baulärms, wenn der Reiseveranstalter den Reisenden zeitlich nach Vertragsschluss und vor Antritt der Reise darauf hinweist, dass in dem gebuchten Hotel während der Dauer der Reise mit Baulärm zu rechnen ist und der Reisende die Reise dennoch antritt.

Die Information des Veranstalters über den Lärm ist hinsichtlich des Anspruchs des Reisenden unerheblich, weil die Vertragsparteien zumindest bei Vertragsschluss - stillschweigend - davon ausgegangen sind, dass es zu keiner Lärmbelästigung über das Maß hinausgehend, mit dem am Urlaubsort vernünftigerweise zu rechnen ist, kommen wird.

Der Veranstalter kann den Reisevertrag nach Vertragsschluss nicht einseitig ändern. Der Umstand, dass die Reisenden die Reise dennoch angetreten haben, kann nicht dahingehend gedeutet werden, dass sich der Reisende stillschweigend mit dem Baulärm als vertragsgemäß einverstanden erklärt hat.

Dem beklagten Reiseveranstalter ist ein pauschales Bestreiten von Mängeln, die der klagende Reisende im Verfahren behauptet, nach § 138 Abs. 1 ZPO nicht möglich. Er ist vielmehr gehalten, sich bei seinen (damaligen) Leistungserbringern vor Ort, wie insbesondere seiner Reiseleitung sowie dem Hotelinhaber über die relevanten Vorgänge zu informieren.


OLG Celle, 24.10.2019 - Az: 11 U 132/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg