Besetzungsänderung einer Opernaufführung begründet keinen Rückzahlungsanspruch des Reisepreises
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall ging es um das Angebot eines Reiseveranstalters für eine sogenannte „Klassik-Reise“. Hierbei wurden den Reisenden Konzerte bzw. Opernveranstaltungen angeboten.
Die AGB des Veranstalters sahen vor, dass eine Besetzungsänderung nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten berechtige.
Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung verlangt, nachdem bei der gebuchte Reise die zugehörige Opernaufführung nicht (mehr) mit der im Katalog beworbenen Sopranistin erfolgen sollte.
Die Reisebestätigung enthielt den folgenden Hinweis: „bitte beachten Sie Besetzungs- und/oder Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder Umtausch der Eintrittskarten. (..) [Der Reiseveranstalter] tritt in jedem Fall nur als Vermittler zwischen dem Kunden einerseits und den Theatern bzw. Festspielveranstaltern andererseits auf.“
Das Gericht bestätigte die Zulässigkeit des Änderungsvorbehalts und wies die Klage der Reisenden auf Rückzahlung der Anzahlung ab. Denn bei einem qualifizierten Ersatz ist dies dem Reisenden zumutbar. Es kann auch nicht vom Reiseveranstalter verlangt werden, die Besetzung bis zum Reiseantritt permanent zu überwachen. Denn bei der Aufführung handelt es sich in der Gesamtbetrachtung der Reise nicht um eine wesentliche Reiseleistung.
AG Augsburg, 29.11.2019 - Az: 18 C 1936/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.
Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!