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Kein Rückzahlungsanspruch bei Online-Glücksspiel teilweise aus dem Ausland

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anspruch auf Rückforderung von Verlusten bei Online-Glücksspiel gegenüber einem Anbieter ohne Lizenz in Deutschland ist nicht schlüssig dargelegt, wenn der Kläger auch während Auslandsaufenthalten an Online-Glücksspielen teilgenommen hat und er nicht darlegt, wann und inwieweit er seine erfolgten Einzahlungen im Geltungsbereich des GlüStV 2012/2021 einerseits und im Ausland andererseits verspielt hat.

Für den Anspruch auf Rückzahlung von Verlusten bei Online-Glücksspiel ist entscheidend, wo der Spieler tatsächlich spielt, nicht, wo er sich gewöhnlich aufhält oder von welchem Konto er seine Einsätze tätigt.


OLG München, 03.04.2025 - Az: 24 U 3358/24 e


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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