Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.779 Anfragen

Gepäck in der Hotelhalle abgestellt

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat ein Versicherungsnehmer sein Reisegepäck in der Hotelhalle abgestellt, weil das Gepäck in einen Bus, der zum Flughafen fährt, verladen werden soll, so ist das Gepäck bei Verlust nicht versichert. Das Gepäck darf nicht aus den Augen gelassen werden und ist somit selbst zu verladen.

Auch ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter bestand vorliegend nicht:

Der zurückgelassene Koffer war weder mit Namen noch mit der Adresse des Reisenden versehen. Der Busfahrer hatte nachgefragt, wem der Koffer gehört. Da sich niemand meldete, wurde der Koffer im Hotel zurückgelassen. Hiefür konnte der Reiseveranstalter trotz der Zusicherung es Reiseleiters, der Koffer würde zugeschickt, nicht verantwortlich gemacht werden.

Es besteht keine Verpflichtung des Veranstalters dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Gepäckstücke eines Reisenden bei Abreise mitgeführt werden. Er schuldete lediglich den Transfer zum Flughafen. Der Reisende muss seiner Mitwirkungspflicht nachkommen und sein Gepäck an der Rezeption versehen mit Namen, Anschrift und Zielflughafen abgeben. Wir dies nicht befolgt, liegt ein grobes Verschulden des Reisenden vor.


OLG Düsseldorf, 04.10.1990 - Az: 18 U 56/90

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern