Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.538 Anfragen

Gepäck in der Hotelhalle abgestellt

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat ein Versicherungsnehmer sein Reisegepäck in der Hotelhalle abgestellt, weil das Gepäck in einen Bus, der zum Flughafen fährt, verladen werden soll, so ist das Gepäck bei Verlust nicht versichert. Das Gepäck darf nicht aus den Augen gelassen werden und ist somit selbst zu verladen.

Auch ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter bestand vorliegend nicht:

Der zurückgelassene Koffer war weder mit Namen noch mit der Adresse des Reisenden versehen. Der Busfahrer hatte nachgefragt, wem der Koffer gehört. Da sich niemand meldete, wurde der Koffer im Hotel zurückgelassen. Hiefür konnte der Reiseveranstalter trotz der Zusicherung es Reiseleiters, der Koffer würde zugeschickt, nicht verantwortlich gemacht werden.

Es besteht keine Verpflichtung des Veranstalters dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Gepäckstücke eines Reisenden bei Abreise mitgeführt werden. Er schuldete lediglich den Transfer zum Flughafen. Der Reisende muss seiner Mitwirkungspflicht nachkommen und sein Gepäck an der Rezeption versehen mit Namen, Anschrift und Zielflughafen abgeben. Wir dies nicht befolgt, liegt ein grobes Verschulden des Reisenden vor.


OLG Düsseldorf, 04.10.1990 - Az: 18 U 56/90

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal