Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Reiseziel kurzfristig änderbar?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wird kurz vor Urlaubsbeginn das Reiseziel vom Veranstalter wegen Hotelüberbuchung geändert, so muss dies nicht hingenommen werden. Gegebenenfalls besteht sogar Anspruch auf Schadensersatz aufgrund vertaner Urlaubszeit.

Im vorliegenden Fall erhielten die Reisenden vier Tage vor Urlaubsbeginn - 3 Tage vor Heiligabend - eine Nachricht des Veranstalters, dass das vorgesehene Hotel überbucht sei.

Den Reisenden wurde daraufhin angeboten, auf eine andere Insel der Malediven auszuweichen. Am folgenden Tag lehnten die Reisenden dieses Angebot ab, weil sie die Insel bereits kannten und ihre Ferien dort nicht verbringen wollten. Daraufhin schlug der Veranstalter eine dritte Insel als Alternative vor. Eine Klärung war jedoch kurz vor dem Wochenende - an einem Freitag - nicht mehr möglich, so dass die Reisenden die Reise stornierten.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant