Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.601 Anfragen

Reiseziel kurzfristig änderbar?

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wird kurz vor Urlaubsbeginn das Reiseziel vom Veranstalter wegen Hotelüberbuchung geändert, so muss dies nicht hingenommen werden. Gegebenenfalls besteht sogar Anspruch auf Schadensersatz aufgrund vertaner Urlaubszeit.

Im vorliegenden Fall erhielten die Reisenden vier Tage vor Urlaubsbeginn - 3 Tage vor Heiligabend - eine Nachricht des Veranstalters, dass das vorgesehene Hotel überbucht sei.

Den Reisenden wurde daraufhin angeboten, auf eine andere Insel der Malediven auszuweichen. Am folgenden Tag lehnten die Reisenden dieses Angebot ab, weil sie die Insel bereits kannten und ihre Ferien dort nicht verbringen wollten. Daraufhin schlug der Veranstalter eine dritte Insel als Alternative vor. Eine Klärung war jedoch kurz vor dem Wochenende - an einem Freitag - nicht mehr möglich, so dass die Reisenden die Reise stornierten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Celle, 19.09.2002 - Az: 11 U 1/02

ECLI:DE:OLGCE:2002:0919.11U1.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant