Reisende müssen Schimmelpilzbildung im Nassraum in südlichen Ländern entschädigungslos hinnehmen, sofern der Umfang nicht extrem ist.
Weiterhin kam es vorliegend zu Entscheidungen über die folgenden Monierungen der Reisenden:
Die Anforderungen an ein Zustellbett in einem 2-Bettzimmer sind bei einem auf Cola-Kisten gestellten Bettrahmen nicht erfüllt.
Der Veranstalter ist mangels Organisationsverschuldens nicht für angesammelten Müll vor dem Hotel verantwortlich.
Nur dann, wenn die Hotelleitung nicht für die Durchführung einer regelmäßigen Reinigung sorgt, sind häufig von Urlaubern verursachte Verschmutzungen von Liegeflächen am Pool durch Essensreste und Müll bei Gewährleistungsansprüche des Reisenden zu berücksichtigen.
Weiterhin kam es vorliegend zu Entscheidungen über die folgenden Monierungen der Reisenden:
Die Anforderungen an ein Zustellbett in einem 2-Bettzimmer sind bei einem auf Cola-Kisten gestellten Bettrahmen nicht erfüllt.
Der Veranstalter ist mangels Organisationsverschuldens nicht für angesammelten Müll vor dem Hotel verantwortlich.
Nur dann, wenn die Hotelleitung nicht für die Durchführung einer regelmäßigen Reinigung sorgt, sind häufig von Urlaubern verursachte Verschmutzungen von Liegeflächen am Pool durch Essensreste und Müll bei Gewährleistungsansprüche des Reisenden zu berücksichtigen.
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AG Düsseldorf, 23.10.2006 - Az: 32 C 6159/97
ECLI:DE:AGD:1997:0808.32C6159.97.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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