Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.065 Anfragen

Mit Kakerlaken ist in Tunesien zu rechnen ...

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte eine Reisende eine Reise auf eine tunesische Insel gebucht, diese aber nach einer Woche u.a. wegen mangelnder Hygiene abgebrochen.

Die Reisende gab an, es habe im Zimmer von Kakerlaken gewimmelt. Die Urlauberin verlangte daher einen Teil des Reisepreises vom Veranstalter zurück.

Vor Gericht fand die Reisende kein Gehör - dass Kakerlaken in südlichen Ländern auftreten, ist nicht ungewöhnlich und rechtfertigt daher allenfalls eine Minderung des Reisepreises um 10%. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass Kakerlaken in großer Zahl auftreten.


AG Köln - Az: 136 C 46/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg