Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.747 Anfragen

Mit Kakerlaken ist in Tunesien zu rechnen ...

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte eine Reisende eine Reise auf eine tunesische Insel gebucht, diese aber nach einer Woche u.a. wegen mangelnder Hygiene abgebrochen.

Die Reisende gab an, es habe im Zimmer von Kakerlaken gewimmelt. Die Urlauberin verlangte daher einen Teil des Reisepreises vom Veranstalter zurück.

Vor Gericht fand die Reisende kein Gehör - dass Kakerlaken in südlichen Ländern auftreten, ist nicht ungewöhnlich und rechtfertigt daher allenfalls eine Minderung des Reisepreises um 10%. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass Kakerlaken in großer Zahl auftreten.


AG Köln - Az: 136 C 46/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.747 Beratungsanfragen

Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg