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Kein Schmerzensgeld wegen Wasserbällen am Hotelpool!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Urlauber müssen im Urlaub damit rechnen, dass sie versehentlich von einem Ball getroffen werden, mit dem im Wasser eines Swimmingpools gespielt wird, wenn sie sich am Pool aufhalten.

Sollte der Urlauber tatsächlich getroffen werden, so besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder auf eine Reisepreisminderung aufgrund entgangener Urlaubsfreude.

Im vorliegenden Fall hatten Animateure eines Reiseveranstalters jeden Tag Wasserballspiele am Pool organisiert.

Hierbei wurde an einem Nachmittag eine am Pool liegende Frau so von einem Ball getroffen, dass sie von Ihrer Liege stürzte und das Bewusstsein verlor. Später wurde eine Gehirnerschütterung festgestellt. Die Frau erhob mit Ihrem Ehemann Klage gegen den Reiseveranstalter.

Der Unfall fiel jedoch unter das allgemeine Lebensrisiko. Wasserballspielen stellt ebenso wie das Sonnenbaden eine bestimmungsgemäße Poolnutzung dar. Mit einem etwaigen Treffer einer unbeteiligten Person muss somit gerechnet werden.

Ob eventuell ein zu schwerer Ball verwendet wurde, konnte vom Reiseveranstalter im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht überprüft werden.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Vor dem Hotel war eine Bühne aufgebaut, auf welcher ab Morgens bis ca. 22:45 Uhr Musik abgespielt wurde. Die Lautsprecher waren direkt auf das Hotelgerichtet, sodass die Musik im Zimmer zu hören war.

Am 12.08.2001 gegen 15:30 Uhr saß die Ehefrau des Klägers am Swimmingpool auf einer Liege. Im Pool fand ein Wasserballspiel statt, welches Animateure organisiert hatten, die Kleidung mit dem Firmenaufdruck der Beklagten trugen. Während des Spiels traf der Wasserball die Ehefrau des Klägers an der Schläfe. Sie stürzte von der Liege und verlor das Bewusstsein. Der Kläger behauptet, beim Wasserballspiel sei ein schwerer Lederball verwendet worden. Nach dem Unfall sei drei Tage ein leichter Volleyball verwendet worden. Seine Ehefrau habe an Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen gelitten. Ein Arzt habe am 14.08.2001 eine Gehirnerschütterung festgestellt. Die Ehefrau habe bis zum 17.08.2001 auf dem Hotelzimmer bleiben müssen.

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