Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.222 Anfragen

Wenn die Unterbringung nicht im gebuchten Hotel erfolgt, liegt ein Reisemangel vor

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Liegt ein Ersatzunterkunft im Gegensatz zum gebuchten Hotel 20 Gehminuten von Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten entfernt, rechtfertigt das eine Minderung des Reisepreises um 5 %.

Kann ein Kleiderschrank nur eingeschränkt genutzt werden, weil Regalböden fehlen und somit die Lagerung von Kleidungsstücken unmöglich ist, so berechtigt das zur Minderung des Reisepreises um 5 %. Wurde nur Übernachtung mit Frühstück gebucht, erhöht sich der Basissatz nach der „Frankfurter Tabelle“ auf 8,33 %.

Hat das gebuchte Hotelzimmer eine Größe von 40 - 50 m², das Zimmer in der Ersatzunterkunft aber nur 20 - 25 m², so kann der Reisende den Reisepreis um 10 % mindern.

Es stellt eine bloße Unannehmlichkeit dar, wenn anders als im gebuchten Hotel in der Ersatzunterkunft nur bar, nicht aber mit Kreditkarten bezahlt werden kann.


AG Bad Homburg, 20.05.2003 - Az: 2 C 652/03 (19)

ECLI:DE:AGBADHO:2003:0520.2C652.03.19.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg