Liegt ein Ersatzunterkunft im Gegensatz zum gebuchten
Hotel 20 Gehminuten von Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten entfernt, rechtfertigt das eine
Minderung des Reisepreises um 5 %.
Kann ein Kleiderschrank nur eingeschränkt genutzt werden, weil Regalböden fehlen und somit die Lagerung von Kleidungsstücken unmöglich ist, so berechtigt das zur Minderung des Reisepreises um 5 %. Wurde nur Übernachtung mit Frühstück gebucht, erhöht sich der Basissatz nach der „Frankfurter Tabelle“ auf 8,33 %.
Hat das gebuchte Hotelzimmer eine Größe von 40 - 50 m², das Zimmer in der Ersatzunterkunft aber nur 20 - 25 m², so kann der
Reisende den
Reisepreis um 10 % mindern.
Es stellt eine bloße Unannehmlichkeit dar, wenn anders als im gebuchten Hotel in der Ersatzunterkunft nur bar, nicht aber mit Kreditkarten bezahlt werden kann.