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Per Kreditkarte bezahlte Spieleinsätze für ein Online-Glücksspiel werden nicht erstattet!

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist einem Kreditkartenanbieter im Massengeschäft der Online-Transaktionen nicht zumutbar, die Lizenz eines jeden Online-Glücksspielanbieters (taggenau) zu überprüfen. Außerhalb Deutschlands ist Glücksspiel zudem oftmals legal möglich und der Kreditkartenanbieter hat keine Kenntnis davon, an welchem Ort die Kreditkarte bei der Nutzung von Online-Dienstleistungen zum Einsatz kommt.


LG Bonn, 14.02.2020 - Az: 2 O 144/19

ECLI:DE:LGBN:2020:0214.2O144.19.00

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