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Blinde Menschen im Hotel sind kein Reisemangel

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anwesenheit von Behinderten (hier: Blinden) in einem Hotel stellt keinen Reisemangel dar.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Ansicht des Klägers, die Anwesenheit von blinden Menschen im Hotel stelle einen Reisemangel dar, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen. Konkrete Beeinträchtigungen des Klägers sind nicht dargetan.

Es ist bedauerlich, dass derartiger Vortrag zum Gegenstand eines Klagevorbringens gemacht wird.


AG Bad Homburg, 12.08.1999 - Az: 2 C 2096/99 (15)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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